AGB Mietartikel
Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Auslieferung durch unseren Lieferservice:
I. Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben bzw. mieten zu wollen.
3. Der Kunde erhält eine Bestätigung der Bestellung. Erst durch diese Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
4. Bei Bestellung von Artikeln, deren Abgabe an Minderjährige vom Gesetzgeber untersagt ist, behalten wir uns vor, eine Identitätsprüfung vorzunehmen.
5. Ohne korrekte Angabe des Geburtsdatums ist eine Bestellung aus Jugendschutzgründen nicht möglich.
6. Der Vertragstext der Bestellung wird von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
7. Gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 5, 6 BGB finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Anwendung. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht daher in diesen Fällen nicht.
Der Verkäufer räumt dem Käufer das Recht ein, den Kaufvertrag bis zum Tage der Auslieferung kostenfrei zu widerrufen. Dies gilt nicht für Artikel, die für den Käufer extra bestellt wurden oder, die aus hygienischen Gründen nicht zurückgenommen werden können (z.B. Eis), oder die Kündigung des Mietvertrages gemäß Punkt II § 1.
Darüber hinaus gilt das Kommissionsangebot.
§ 3 Bedingungen für die Anlieferung
1. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferzeit schriftlich vereinbart.
2. Für die Lieferung der Ware berechnen wir Lieferkosten. Die Höhe der Lieferkosten richtet sich nach dem Lieferort und wird jeweils bei der Bestellung errechnet und dem Kunden angezeigt.
3. Die Lieferkosten entstehen auch im Falle einer erfolglosen Anlieferung. Eine Anlieferung ist immer dann erfolglos, wenn der Kunde nicht angetroffen wurde, er den vereinbarten Rechnungsbetrag nicht zahlt bzw. zahlen kann oder der genaue Lieferort in der Bestellung ungenau oder unzutreffend angegeben wurde.
4. Der GetränkeService Benstein (Inh. Harry Benstein e.K.) behält sich vor, eine zweite Anlieferung zu verweigern. In diesem Fall hat der Kunde die Ware beim GetränkeService Benstein (Inh. Harry Benstein e.K.) abzuholen.
§ 4 Haftungsbeschränkungen
1. Über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit die Schadensursache nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns eingetreten ist oder eine wesentliche Vertragspflicht von uns verletzt worden ist.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers bei Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem Auftragnehmer zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftragsnehmers.
§ 5 Datenschutz
1. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
2. Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Bestell- und Zahlungsdaten werden von uns gespeichert. Die Daten werden, soweit erforderlich, nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung weitergegeben.
§ 6 Sonstige Bestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
4. Für die von uns angebotenen Artikel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
5. Erstattungsbeträge im Falle eines Widerrufes werden auf ein vom Kunden anzugebendes Konto für den Kunden kostenfrei überwiesen.
Die nachfolgenden Regelungen gelten zusätzlich, wenn der Kunde Gegenstände mietet.
II. Allgemeine Mietbedingungen
§ 1 Vertrag, Kündigung
Der Mietvertrag kommt durch die von uns ausgesprochene Bestätigung zustande. Er ist bis zur Übergabe der Gegenstände kündbar. Kündigt der Kunde früher als 7 Tage vor der Übergabe der Gegenstände, so ist er verpflichtet, 20% des voraussichtlichen Mietzinses zu zahlen, danach 50%.
§ 2 Umgang mit den Mietgegenständen
1. Der Kunde hat die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln; er hat die Regeln der Gebrauchsanweisung einzuhalten. Im Zweifel hat er sich über die sachgemäße Behandlung und Bedienung bei der Fa. GetränkeService Benstein (Inh. Harry Benstein e.K.) zu unterrichten. Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Handhabung der Mietgegenstände obliegt dem Kunden.
2. Wenn erforderlich, hat der Kunde auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass Mietgeräte angeschlossen werden können. Er hat die hierfür erforderlichen Leitungen zur Verfügung zu stellen. Von uns gegebene technische Daten sind ca. Angaben und nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
§ 3 Mietpreis, Mieteinheit
1. Die in unserem Angebot aufgeführten Mietgebühren verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich auf die Dauer von 3 Werktagen (Mieteinheit). Ggf. anfallende Kosten der Anlieferung sind in dem Mietpreis nicht enthalten.
2. Der Abhol- und der Rückgabetag gelten jeweils als ein ganzer Tag.
3. Nimmt der Kunde den Mietgegenstand über den vorbezeichneten Zeitraum hinaus in Anspruch, hat er für jede weitere Mieteinheit jeweils eine Gebühr in voller Höhe zu entrichten.
§ 4 Grundsatz der Abholung, Rückgabe
1. Die Mietgegenstände sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, zu den Geschäftszeiten der Fa. GetränkeService Benstein (Inh. Harry Benstein e.K.) abzuholen.
2. Auf besonderen Wunsch liefern wir die bestellten Mietgegenstände auf Kosten des Kunden an die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift bis zur ersten verschließbaren Tür aus.
3. Die Rückgabe hat am letzten Tag der Mieteinheit bis spätestens zum vereinbarten Abgabetermin der GetränkeService Benstein (Inh. Harry Benstein e.K.) zu erfolgen.
4. Die Anlieferung von Mietartikeln erfolgt frei Bordsteinkante und versteht sich ohne Auf- und Abbau sowie das Vertragen sowie Einsammeln des Equipments. Sollten wir diese Leistungen erbringen oder sich eine Wartezeit vor Ort ergeben, berechnen wir Ihnen diese mit € 8,-- pro angefangener Viertelstunde pro Arbeitskraft.
§ 5 Gefahrübergang
Der Kunde trägt das Transportrisiko, auch wenn die Anlieferung durch die Fa. GetränkeService Benstein (Inh. Harry Benstein e.K.) organisiert oder durchgeführt wird. Der Kunde hat den Transport ggf. auf eigene Kosten zu versichern.
§ 6 Ersatz von Schäden
Der Mieter haftet für von ihm verursachte bzw. in seiner Sphäre entstandene Schäden. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch eine verspätete Rückgabe, unsachgemäßen Gebrauch sowie unsachgemäße Aufbewahrung (ganz oder teilweiser Verlust) entstehen. Der Kunde befindet sich mit Überschreiten des vereinbarten Rückgabetermines in Verzug, ohne dass es einer Mahnung seitens des Vermieters bedarf. Für entstehende Kosten für Mahnungen, Abholung, Reparaturen haftet der Mieter.
§ 7 Rückzahlung Kaution
Die einbehaltene Kaution wird an den Kunden bei Rückgabe der Mietartikel zurückerstattet, wenn der Mietgegenstand termingerecht, vollständig, unbeschädigt, trocken(bei Pavillons/Partyzelten) und sauber zurückgegeben wird.
§ 8 Anlieferung/Abholung
Die Anlieferung /Abholung versteht sich ohne Aufbau/Abbau sowie Vertragen und Einsammeln des Mietequipments frei Bordsteinkante. Sollten wir diese Leistungen erbringen oder sich eine Wartezeit vor Ort ergeben, so berechnen wir pro angefangene 1/4 Stunde € 8,-- pro Arbeitskraft.